Familienrecht
Im Vorfeld oder nach einer Trennung sind viele Fragen zu klären. Aber auch vor einer Eheschliessung oder im Zusammenhang mit dem Wechsel eines nahen Angehörigen in eine Pflegeeinrichtung kann es angezeigt sein, anwaltlichen Rat einzuholen.
Grundsätzlich beginnt jedes familienrechtliche Mandat mit einer ausführlichen Beratung. Nur auf der Grundlage vollständiger Kenntnis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können konkrete und kostengünstige Lösungen erarbeitet werden.
Ich berate und vertrete Sie u.a. bei Fragen im Zusammenhang mit:
- Trennung
- Ehescheidung
- Unterhalt (Kinder, Ehegatten und Eltern)
- Sorge- und Umgangsrecht
- Herausgabe eines Kindes
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnung und Haushalt
- Wohnungszuweisungen und Gewaltschutz
- Vorbereitung von Eheverträgen
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Erbrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts bezieht sich zum einen auf eine Tätigkeit vor dem Erbfall, wenn es darum geht, Möglichkeiten der Nachlassplanung zu finden und den eigenen letzten Willen so festzulegen, dass er dem tatsächlichen Willen entspricht und Streit vermeidet. Zum anderen kann anwaltliche Beratung für den Fall der Durchsetzung eigener Ansprüche oder der Abwehr Ansprüche Dritter nach einem Erbfall notwendig werden.
Grundsätzlich beginnt jedes erbrechtliche Mandat mit einer ausführlichen Beratung. Nur auf der Grundlage vollständiger Kenntnis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können konkrete und kostengünstige Lösungen erarbeitet werden.
Ich berate und vertrete Sie u.a. bei Fragen im Zusammenhang mit:
- gesetzlicher Erbfolge
- Nachlassplanung
- Testamentsgestaltung
- Vermächtnisse
- Vertretung des Erben/der Erbengemeinschaft
- Annahme und Ausschlagung Erbschaft
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
Miet- & Grundstücksrecht
Ich berate Sie zu zivilrechtlichen Fragen des Grundstücksrechts, z.B. im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie.
Im Mietrecht berate und vertrete ich Sie bei der Errichtung und Prüfung eines Mietvertrages und u.a. bei der Durchsetzung und Abwehr von
- Räumungsansprüchen
- Mietzinsansprüchen
- Mieterhöhungsverlangen
- Mietminderungsansprüchen
- Kautionsansprüchen
- Schadensersatzansprüchen
Vertragsrecht
Kaufverträge, Darlehensverträge, Mietverträge sind einige Beispiele von Geschäften des täglichen Lebens.
Zur anwaltlichen Tätigkeit zählen die Beratung im Vorfeld von Vertragsabschlüssen zur Vermeidung von Streitigkeiten, aber auch die Vertretung im Streitfalle und der Forderungseinzug.
Grundsätzlich beginnt jedes Mandat mit einer ausführlichen Beratung. Nur auf der Grundlage vollständiger Kenntnis der Verhältnisse können konkrete und kostengünstige Lösungen im Interesse des Mandanten erarbeitet werden.