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Familienrecht











Im Vorfeld oder nach einer Trennung sind viele Fragen zu klären. Aber auch vor einer Ehe­schlies­sung oder im Zusammenhang mit dem Wechsel eines nahen Angehörigen in eine Pflege­ein­richtung kann es angezeigt sein, anwaltlichen Rat einzuholen.

Grundsätzlich beginnt jedes familien­recht­liche Mandat mit einer ausführlichen Be­ra­tung. Nur auf der Grundlage vollständiger Kenntnis der persönlichen und wirt­schaft­lichen Verhältnisse können konkrete und kos­ten­günstige Lösungen erarbeitet werden.

Ich berate und vertrete Sie u.a. bei Fragen im Zusammenhang mit:

  • Trennung
  • Ehescheidung
  • Unterhalt (Kinder, Ehegatten und Eltern)
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Herausgabe eines Kindes
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Haushalt
  • Wohnungszuweisungen und Gewaltschutz
  • Vorbereitung von Eheverträgen
  • Trennungs- und Schei­dungs­folgen­vereinbarungen

Erbrecht











Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Erbrechts bezieht sich zum einen auf eine Tätigkeit vor dem Erbfall, wenn es darum geht, Möglichkeiten der Nachlassplanung zu finden und den eigenen letzten Willen so festzulegen, dass er dem tatsächlichen Willen entspricht und Streit vermeidet. Zum anderen kann anwaltliche Beratung für den Fall der Durchsetzung eigener Ansprüche oder der Abwehr Ansprüche Dritter nach einem Erbfall notwendig werden.

Grundsätzlich beginnt jedes erbrechtliche Mandat mit einer ausführlichen Beratung. Nur auf der Grundlage vollständiger Kenntnis der persönlichen und wirt­schaft­lichen Verhältnisse können konkrete und kostengünstige Lösungen erarbeitet werden.

Ich berate und vertrete Sie u.a. bei Fragen im Zusammenhang mit:

  • gesetzlicher Erbfolge
  • Nachlassplanung
  • Testamentsgestaltung
  • Vermächtnisse
  • Vertretung des Erben/der Erben­gemeinschaft
  • Annahme und Ausschlagung Erbschaft
  • Auseinandersetzung der Erben­gemeinschaft
  • Pflichtteilsansprüche und Pflicht­teils­ergänzungs­ansprüche

Miet- & Grundstücksrecht











Ich berate Sie zu zivilrechtlichen Fragen des Grundstücksrechts, z.B. im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie.

Im Mietrecht berate und vertrete ich Sie bei der Errichtung und Prüfung eines Miet­ver­trages und u.a. bei der Durchsetzung und Abwehr von

  • Räumungsansprüchen
  • Mietzinsansprüchen
  • Mieterhöhungsverlangen
  • Mietminderungsansprüchen
  • Kautionsansprüchen
  • Schadensersatzansprüchen

Vertragsrecht











Kaufverträge, Darlehensverträge, Miet­ver­träge sind einige Beispiele von Geschäften des täg­lichen Lebens.

Zur anwaltlichen Tätigkeit zählen die Be­ratung im Vorfeld von Ver­trags­ab­schlüssen zur Ver­mei­dung von Strei­tig­keiten, aber auch die Vertretung im Streitfalle und der Forderungseinzug.

Grundsätzlich beginnt jedes Mandat mit einer ausführlichen Beratung. Nur auf der Grundlage vollständiger Kenntnis der Ver­hält­nisse können konkrete und kos­ten­güns­tige Lösungen im Interesse des Mandanten erarbeitet werden.